Bäckereien, Einzelhändler und Gastronomiebetriebe, deren Geschäft überwiegend bar abgewickelt wird, sind verstärkt in den Fokus der deutschen und auch der österreichischen Finanzbehörden geraten. Neben Tagesendsummenbons verlangen die Prüfer im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführung auch Zugriff auf die zugrunde liegenden Einzeldaten.
Am 28. Dezember 2016 wurde das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Das Gesetz fordert, dass ab dem 1. Januar 2020 jedes Kassensystem folgende Vorgaben erfüllen muss:
Es drohen Strafzahlungen bis zu 25.000 € bei Verwendung eines nicht finanzamtkonformen Kassensystems!
Haben Sie keine Angst vor unangekündigten Betriebsprüfungen und Strafzahlungen!
Mit Vectron können Sie auch nach dem 1. Januar 2020 weiterhin finanzamtkonform kassieren und gehen kein Risiko ein. Dies garantieren wir Ihnen sogar in der nachstehenden Erklärung. Setzen Sie auf die Erfahrung der Vectron Systems AG: